Ihr Ansprech­part­ner im bau­li­chen Brandschutz

Bau­li­cher Brand­schutz kurz erklärt

Rege­lun­gen, die in der Pla­nungs­pha­se getrof­fen wer­den, um die Ent­ste­hung und Ver­brei­tung von Brän­den zu ver­hin­dern, fal­len unter den soge­nann­ten vor­beu­gen­den Brand­schutz. Neben tech­ni­schem und orga­ni­sa­to­ri­schem Brand­schutz, gehört hier auch der bau­li­che Brand­schutz dazu. Ziel des bau­li­chen Brand­schutz ist es, die Ent­ste­hung, die Aus­brei­tung sowie die Über­tra­gung eines Bran­des im bes­ten Fall zu ver­hin­dern oder stark ein­zu­gren­zen. So kön­nen Men­schen und Tie­re bei der Flucht sowie die Ret­tungs­kräf­te beim Löschen geschützt werden.

Das bedeu­tet, dass bei­spiels­wei­se in man­chen Berei­chen kei­ne leicht ent­flamm­ba­ren Bau­stof­fe ver­wen­det wer­den dür­fen oder die Gebäu­de in ein­zel­ne Brand­ab­schnit­te unter­teilt wer­den müs­sen. So kann sich der Brand nicht auf wei­te­re Abschnit­te aus­brei­ten. Die­se bau­li­chen Maß­nah­men müs­sen bereits bei der Pla­nung bedacht wer­den. Da ste­hen wir Ihnen ger­ne von Pla­nung bis Aus­füh­rung zu Seite.

Ihr D&A Brand­schutz Team

In Zusam­men­ar­beit mit

Ihr Part­ner in allen Fra­gen rund um den Brandschutz

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Wir sind stolz, Part­ner die­ser Unter­neh­men zu sein!

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